Bei der Unfallversicherung der Degenia im Tarif optimum sind mehrere Bedingungen zu erfüllen, damit ein Impfschaden als versicherte Leistung anerkannt wird – vom zugelassenen Impfstoff über die ärztliche Aufsicht bis zur Meldung an das Gesundheitsamt und dem ärztlichen Nachweis.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für die Voraussetzungen für die Leistung:
- Bei dem verwendeten Impfstoff handelt es sich um einen Impfstoff, der zum Zeitpunkt der Impfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Nationalen Zulassungsbehörde in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut) für die jeweilige Personengruppe zugelassen ist.
- Die Impfung ist in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
- Versichert gilt ausschließlich eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung wurde vom zuständigen Arzt der versicherten Person gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet und als Impfschaden anerkannt.
- Der Nachweis wurde durch einen objektiven und am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Damit eine Leistung im Zusammenhang mit einer Impfung greift, müssen bestimmte Bedingungen zusammentreffen: Der Impfstoff muss offiziell zugelassen sein, die Impfung muss in Deutschland oder der EU unter ärztlicher Aufsicht stattgefunden haben, und es muss eine gesundheitliche Schädigung vorliegen, die über eine übliche Impfreaktion hinausgeht. Diese Schädigung muss an das Gesundheitsamt gemeldet, als Impfschaden anerkannt und durch einen ärztlichen Bericht nachgewiesen sein. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Impfstoffe sind für die Leistung relevant?
Es muss sich um einen Impfstoff handeln, der zum Zeitpunkt der Impfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Nationalen Zulassungsbehörde in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut) für die jeweilige Personengruppe zugelassen ist.
Wo muss die Impfung durchgeführt worden sein?
Die Impfung muss in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union unter ärztlicher Aufsicht erfolgt sein.
Welche gesundheitliche Schädigung ist versichert?
Versichert gilt ausschließlich eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Diese muss vom zuständigen Arzt gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet und als Impfschaden anerkannt worden sein.
Wie wird der Impfschaden nachgewiesen?
Der Nachweis muss durch einen objektiven und am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht erbracht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021