In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum, dass ein Unfall zu einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt haben muss, damit eine Leistung greift – ermittelt ohne progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen.
Voraussetzung für die Leistung im Tarif optimum:
Der Unfall hat zu einem nach A 2.1 und A 3 ermittelten und festgestellten Invaliditätsgrad ohne Berücksichtigung von progressiven Invaliditätsstaffeln oder sonstigen Mehrleistungen von mindestens 50 % geführt.
Was bedeutet das konkret?
Damit diese Leistung greift, muss der Unfall einen bestimmten Grad der dauerhaften Beeinträchtigung ausgelöst haben. Maßgeblich ist ein festgestellter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %. Für diese Feststellung werden progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen nicht mitgerechnet.
Häufige Fragen
Welcher Invaliditätsgrad ist Voraussetzung für die Leistung?
Der Unfall muss zu einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt haben.
Werden progressive Invaliditätsstaffeln bei der Feststellung berücksichtigt?
Nein. Der Invaliditätsgrad wird ohne Berücksichtigung von progressiven Invaliditätsstaffeln oder sonstigen Mehrleistungen ermittelt und festgestellt.
Nach welchen Regelungen wird der Invaliditätsgrad ermittelt?
Der Invaliditätsgrad wird nach A 2.1 und A 3 ermittelt und festgestellt.
Für welchen Tarif gilt diese Voraussetzung?
Diese Voraussetzung gilt in der Unfallversicherung der Degenia im Tarif optimum.