Bei der Degenia Unfallversicherung erhalten Sie Unfall-Tagegeld, wenn Sie unfallbedingt in Ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung sind. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, die Zahlung erfolgt längstens für ein Jahr ab dem Unfalltag.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer der Leistung:
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen,
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Unfall-Tagegeld unterstützt Sie, wenn ein Unfall Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt und Sie deshalb ärztlich behandelt werden. Wie viel Sie erhalten, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und davon ab, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Gezahlt wird während der ärztlichen Behandlung – höchstens bis zu einem Jahr nach dem Unfall.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf Unfall-Tagegeld?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Wovon hängt die Höhe des Tagegelds ab?
Grundlagen für die Berechnung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bestimmt?
Er bemisst sich nach der Fähigkeit, dem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, richtet er sich nach der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021