Bei der Degenia Unfallversicherung wird die Todesfallleistung fällig, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt – gezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme. Bei einem tödlichen Unfall während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verdoppelt sich die Todesfallsumme sogar.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall.
Der unfallbedingte Tod gilt auch als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Art und Höhe der Leistung:
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt.
Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht.
Doppelte Todesfallleistung:
Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme.
Nachfolgende Leistungen liegen Ihrem Vertrag immer zugrunde. Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten bei uns, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Kommt die versicherte Person durch einen Unfall ums Leben, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt – vorausgesetzt, der Tod tritt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall ein. Passiert der tödliche Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel, kann sich diese Summe verdoppeln. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss der Tod eintreten?
Die versicherte Person muss unfallbedingt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall versterben, damit die Todesfallleistung erbracht wird.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Gezahlt wird die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt.
Wann verdoppelt sich die Todesfallsumme?
Wird die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt, verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme.
Was gilt, wenn der Tod erst im zweiten Jahr nach dem Unfall eintritt?
Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht.
Kann die Leistung aus mehreren Verträgen geltend gemacht werden?
Bestehen für eine versicherte Person mehrere Verträge mit diesen Leistungsarten, können diese immer nur aus einem der Verträge geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021