Bei schweren Unfallverletzungen zahlt die Degenia Unfallversicherung eine Sofortleistung von 10.000 EUR – etwa bei Querschnittslähmung, Amputation, schwerem Schädel-Hirn-Trauma, ausgedehnten Verbrennungen, bestimmten Augenverletzungen oder Polytrauma. Erfahre, welche Voraussetzungen gelten und welche Frist zu beachten ist.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person hat eine der nachfolgenden schweren Unfallverletzungen erlitten:
- (1) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- (2) Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand
- (3) Schädel-Hirn-Verletzung/Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung
- (4) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche
- (5) Augenverletzungen:
- dauerhafte Erblindung oder Verlust eines Auges
- Linsenverlust auf mindestens einem Auge
- dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- (6) schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma:
- Bruch (Fraktur) an zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Gliedmaßen-Abschnitten (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel)
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
- Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen oder Beinen
- Fraktur des Beckens
- Fraktur der Wirbelsäule
- gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ
Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Art und Höhe der Leistung:
Die Sofortleistung in Höhe von 10.000 EUR wird fällig, sofern die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall verstirbt.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch einen Unfall eine besonders schwere Verletzung erleidet, kann kurzfristig zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Für bestimmte, klar benannte schwere Verletzungen sieht der Tarif eine einmalige feste Zahlung vor, die zügig nach dem Unfall bereitgestellt werden soll. Wichtig ist, den Anspruch fristgerecht und mit ärztlichem Nachweis anzumelden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei Schwerverletzungen?
Die Sofortleistung beträgt 10.000 EUR.
Welche Verletzungen lösen die Sofortleistung aus?
Erfasst sind unter anderem eine Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, die Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, ein Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades mit nachgewiesener Hirnprellung oder Hirnblutung, Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Hautoberfläche, bestimmte Augenverletzungen sowie eine schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma.
Bis wann muss die Sofortleistung geltend gemacht werden?
Die Sofortleistung ist spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Wann wird die Sofortleistung nicht fällig?
Die Leistung wird fällig, sofern die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall verstirbt.
Welche Augenverletzungen sind abgedeckt?
Erfasst sind die dauerhafte Erblindung oder der Verlust eines Auges, der Linsenverlust auf mindestens einem Auge sowie eine dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021