Fällt eine versicherte Person nach einem Unfall in ein Koma oder wird sie in ein künstliches Koma versetzt, zahlt die Degenia in ihrer Unfallversicherung ein tägliches Komageld von 15 EUR – für die Dauer dieses Zustands, maximal bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt folgendes für Komageld:
Fällt die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma oder wird sie in ein künstliches Koma versetzt, so zahlen wir für die Dauer dieses Zustands ein tägliches Komageld.
- Höhe: 15 EUR pro Tag
- Maximale Dauer: bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag
Was bedeutet das konkret?
Liegt die versicherte Person nach einem Unfall im Koma – ob natürlich oder künstlich herbeigeführt –, gibt es für jeden Tag dieses Zustands eine feste tägliche Zahlung. Diese Leistung ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Unfall begrenzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das tägliche Komageld?
Das tägliche Komageld beträgt 15 EUR.
Wie lange wird das Komageld gezahlt?
Das Komageld wird für die Dauer des Komas gezahlt, maximal für bis zu zwei Jahre ab dem Unfalltag.
Gilt die Leistung auch bei einem künstlichen Koma?
Ja. Die Leistung gilt sowohl, wenn die versicherte Person infolge des Unfalls in ein Koma fällt, als auch, wenn sie in ein künstliches Koma versetzt wird.
Ab wann beginnt die maximale Leistungsdauer?
Die maximale Leistungsdauer von zwei Jahren wird ab dem Unfalltag gerechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021