Die Unfallversicherung der Degenia enthält eine klare Bestandsgarantie: Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen stellen Sie in keinem Punkt schlechter als die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt Folgendes für Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen:
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen Sie in keinem Punkt schlechter stellen als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bedingungen dieser Unfallversicherung werden mit den offiziellen Musterbedingungen des GDV verglichen. Als Kundin oder Kunde können Sie sich darauf verlassen, dass Sie durch die verwendeten Bedingungen an keiner Stelle schlechter gestellt werden, als es die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses empfohlenen Musterbedingungen vorsehen. Das ist eine reine Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Werde ich durch die Bedingungen schlechter gestellt als bei den GDV-Musterbedingungen?
Nein. Die Degenia garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen Sie in keinem Punkt schlechter stellen als die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen.
Welcher Zeitpunkt ist für den Vergleich maßgeblich?
Maßgeblich sind die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wofür steht die Abkürzung GDV?
GDV steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., der die zugrunde gelegten Musterbedingungen empfiehlt.
Gilt diese Garantie für meine Unfallversicherung?
Ja, die Garantie bezieht sich auf die dieser Unfallversicherung der Degenia zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.