Nach einem Unfall verlangt die Degenia Unfallversicherung, dass Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten – mit klaren Regelungen für geringfügige Folgen und ohne Operationspflicht.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person:
- unverzüglich einen Arzt hinzuziehen,
- seine Anordnungen befolgen und
- uns unterrichten.
Bei zunächst geringfügig erscheinenden oder zunächst nicht erkennbaren Unfallfolgen liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. Die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen.
Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Was bedeutet das konkret?
Passiert ein Unfall, der zu einer Leistung führen kann, sollten Sie zeitnah ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, den ärztlichen Rat befolgen und den Versicherer informieren. Zeigen sich Unfallfolgen erst später oder wirken sie zunächst harmlos, dürfen Sie den Arztbesuch und die Meldung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem das tatsächliche Ausmaß erkennbar wird. Eine Operation müssen Sie in keinem Fall über sich ergehen lassen.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Was gilt bei zunächst geringfügigen oder nicht erkennbaren Unfallfolgen?
Hier liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person erst dann einen Arzt hinzuzieht und den Versicherer unterrichtet, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. Die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen.
Muss sich die versicherte Person operieren lassen?
Nein. Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen.
Muss ich die ärztlichen Anordnungen befolgen?
Ja, die ärztlichen Anordnungen sind zu befolgen.