Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung der Degenia können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen – innerhalb eines Monats nach Zahlung, Ablehnung oder Klagezustellung und in Textform. Auch bei dauernder Pflegebedürftigkeit oder ärztlich festgestellter Geisteskrankheit besteht ein besonderes Kündigungsrecht samt Beitragserstattung.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Sie:
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch uns:
Eine Kündigung von uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit:
Wird bei der versicherten Person eine
- dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61a Sozialgesetzbuch XII oder
- eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt,
so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Geisteskrank ist, wer aufgrund einer dauerhaften und hochgradigen geistigen oder psychischen Erkrankung nicht mehr am allgemeinen Leben teilnehmen kann und einer Aufenthaltsunterbringung oder ständigen Aufsicht bedarf.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person nach Vorlage
- des Bescheids der Pflegekasse über die Zuerkennung eines Pflegegrades oder
- der Bestätigung des Krankenversicherers über eine Aufenthaltsunterbringung bzw. ständige Begleitung im Falle einer Geisteskrankheit ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten drei Jahre.
B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Wichtig ist die Frist von einem Monat und die Textform. Kündigen Sie selbst, endet der Vertrag sofort oder zu einem von Ihnen gewählten späteren Termin. Kündigt der Versicherer, endet der Vertrag einen Monat später. Zusätzlich gibt es ein Sonderrecht: Wird eine dauernde Pflegebedürftigkeit oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt, können Sie rückwirkend kündigen und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zurück.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Welche Frist und Form gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was gilt bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit?
Wird bei der versicherten Person eine dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61a SGB XII oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt, können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wird in diesen Fällen der Beitrag erstattet?
Ja, der Beitrag für die betroffene Person wird nach Vorlage des Bescheids der Pflegekasse über einen Pflegegrad oder der Bestätigung des Krankenversicherers ab dem Zeitpunkt der Feststellung erstattet, maximal jedoch für die letzten drei Jahre.