Die Unfallversicherung der Degenia zahlt im Tarif premium die Unfall-Rente rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und monatlich im Voraus. Wann die Zahlung endet, welche Rolle die Neubemessung des Invaliditätsgrades spielt und warum Lebensbescheinigungen wichtig sind, lesen Sie hier.
Die Unfall-Rente zahlen wir:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,
- monatlich im Voraus.
Die Unfall-Rente zahlen wir bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass eine nach A 8.4 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist.
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfall-Rente startet ab dem Monat, in dem der Unfall passiert ist, und wird jeweils zu Monatsbeginn im Voraus überwiesen. Sie läuft, solange die versicherte Person lebt und der unfallbedingte Invaliditätsgrad die maßgebliche Schwelle hält. Damit die Zahlungen weiterlaufen, sollten angeforderte Nachweise wie eine Lebensbescheinigung zügig eingereicht werden.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Unfall-Rente gezahlt?
Rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Wann endet die Zahlung der Unfall-Rente?
Bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder in dem wir mitteilen, dass eine Neubemessung nach A 8.4 einen unfallbedingten Invaliditätsgrad unter 50 % ergeben hat.
Warum wird eine Lebensbescheinigung verlangt?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern.
Was passiert, wenn die Bescheinigung nicht eingereicht wird?
Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: C 3 Besondere Bedingungen für Pro Aktiv