Die Unfallversicherung der Degenia enthält eine Innovationsklausel: Werden die zugrundeliegenden Bedingungen im Neugeschäft ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, profitieren Sie automatisch von den neuen Bedingungen ab der nächsten Versicherungsperiode.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt Folgendes für die Innovationsklausel:
Werden die der Unfallversicherung im Neugeschäft für diesen Tarif zugrundeliegenden Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode auch für diesen Vertrag.
(siehe hierzu auch Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ -> „Innovationsklausel/ Bedingungsverbesserungen“)
A 3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsklausel sorgt dafür, dass Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für Ihren bestehenden Vertrag gelten. Voraussetzung ist, dass die neuen Bedingungen im Neugeschäft für diesen Tarif ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne zusätzlichen Beitrag eingeführt werden. Sie müssen selbst nichts unternehmen, um von diesen Verbesserungen zu profitieren.
Häufige Fragen
Was besagt die Innovationsklausel in der Degenia Unfallversicherung?
Werden die dem Tarif zugrundeliegenden Bedingungen im Neugeschäft ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode auch für diesen Vertrag.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen mehr bezahlen?
Nein. Die Innovationsklausel greift nur bei Änderungen, die ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag erfolgen.
Wo finde ich weitere Details zur Innovationsklausel?
Weitere Informationen finden Sie in den Besonderen Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ unter „Innovationsklausel/ Bedingungsverbesserungen“.