In der Unfallversicherung der Degenia sind bestimmte Gesundheitsschäden vom Schutz ausgeschlossen – etwa Infektionen sowie Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen: Wundinfektionen, Blutvergiftung, Tollwut, durch Tiere übertragene Infektionen und sogar Impfschäden können mitversichert sein.
Infektionen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden infolge von Infektionen.
Ausnahmen:
Für nachfolgende Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung (erstmalige ärztliche Feststellung) frühestens drei Monate (bei FSME 15 Tage) nach Vertragsbeginn ausbricht bzw. diagnostiziert wird (Wartezeit). Diese Wartezeit entfällt, wenn die Infektion sich nachweislich innerhalb der Vertragslaufzeit, also nach Vertragsbeginn, ereignete.
- Es besteht Versicherungsschutz für Infektionen, die durch Hautverletzungen von Tieren oder Insekten (z. B. Bisse oder Stiche) übertragen wurden (z. B. Meningitis).
- Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:
- Wundinfektionen, Blutvergiftungen, Wundstarrkrampf und Tollwut;
- Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person entstanden sind, wenn diese Heilmaßnahmen oder Eingriffe aufgrund eines versicherten Unfalls erforderlich waren.
- Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen, wenn die versicherte Person dadurch eine Gesundheitsschädigung, also einen sogenannten Impfschaden, erleidet.
Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht.
Bandscheiben, innere Organe und Gehirn
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
Ausnahme:
Bandscheibenschäden sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind mitversichert, wenn ein Unfallereignis nach A 1.3 diese Gesundheitsschäden überwiegend (also zu mehr als 50 %) verursacht hat.
A 5 Was müssen Sie bei Erreichen von Altersstufen und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie bei der Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung beachten?
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Infektionen sowie Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen nicht abgesichert. Für einige typische Fälle gelten jedoch Ausnahmen: So können zum Beispiel Infektionen nach Tierbissen oder Insektenstichen, Wundinfektionen, eine Blutvergiftung, Wundstarrkrampf, Tollwut sowie Impfschäden mitversichert sein. Auch Bandscheiben- oder Blutungsschäden können unter Umständen abgedeckt sein, wenn ein Unfallereignis der überwiegende Auslöser war. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Sind Infektionen in der Unfallversicherung versichert?
Gesundheitsschäden infolge von Infektionen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für bestimmte Infektionen bestehen jedoch Ausnahmen mit Versicherungsschutz.
Welche Wartezeit gilt für versicherte Infektionen?
Versicherungsschutz besteht, wenn die Erkrankung frühestens drei Monate (bei FSME 15 Tage) nach Vertragsbeginn ausbricht bzw. diagnostiziert wird. Die Wartezeit entfällt, wenn sich die Infektion nachweislich nach Vertragsbeginn innerhalb der Vertragslaufzeit ereignete.
Ist ein Impfschaden mitversichert?
Ja. Schutzimpfungen gelten als Unfallereignis, wenn die versicherte Person dadurch eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht.
Sind Bandscheibenschäden abgesichert?
Grundsätzlich nicht. Bandscheibenschäden sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind jedoch mitversichert, wenn ein Unfallereignis nach A 1.3 diese Gesundheitsschäden überwiegend, also zu mehr als 50 %, verursacht hat.
Sind Infektionen nach einem Tierbiss versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Infektionen, die durch Hautverletzungen von Tieren oder Insekten (z. B. Bisse oder Stiche) übertragen wurden, beispielsweise Meningitis.