In der Unfallversicherung der Degenia enden bestimmte Leistungsarten bei Erreichen einer Altersgrenze: Sofern Unfall-Tagegeld und Sofortleistung bei Schwerverletzungen vereinbart sind, erlöschen diese Leistungen zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Sofern Unfall-Tagegeld (A 2.3) und Sofortleistung bei Schwerverletzungen (A 2.7) in Ihrem Vertrag vereinbart sind, gilt:
- Das Unfall-Tagegeld und die Sofortleistung bei Schwerverletzungen erlöschen zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Bausteine der Unfallversicherung gelten nicht unbegrenzt. Wenn Unfall-Tagegeld und die Sofortleistung bei Schwerverletzungen vereinbart wurden, entfallen sie ab einem bestimmten Alter: Sobald die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, laufen diese Leistungen mit dem Ende des betreffenden Versicherungsjahres aus.
Häufige Fragen
Welche Leistungen erlöschen bei Erreichen der Altersgrenze?
Das Unfall-Tagegeld (A 2.3) und die Sofortleistung bei Schwerverletzungen (A 2.7) erlöschen, sofern sie im Vertrag vereinbart sind.
Ab welchem Alter fallen diese Leistungen weg?
Die Leistungen erlöschen zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Gilt diese Regelung immer?
Die Regelung gilt, sofern Unfall-Tagegeld (A 2.3) und Sofortleistung bei Schwerverletzungen (A 2.7) in Ihrem Vertrag vereinbart sind.
Zu welchem Zeitpunkt genau enden die Leistungen?
Sie enden zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021