Wann zahlt die Degenia Unfallversicherung? Sobald der Anspruch anerkannt ist oder eine Einigung über Grund und Höhe der Leistung erzielt wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen – ein klarer Zeitrahmen für Versicherte im Leistungsfall.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt Folgendes für die Fälligkeit der Leistung:
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Leistung setzt voraus, dass entweder der Anspruch anerkannt ist oder eine Einigung über Grund und Höhe getroffen wurde. Ist dieser Punkt erreicht, erfolgt die Zahlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung der Unfallversicherung fällig?
Die Leistung wird fällig, wenn der Anspruch anerkannt ist oder eine Einigung über Grund und Höhe erzielt wurde.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Zahlung?
Die Zahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen.
Was muss vor der Auszahlung geklärt sein?
Der Anspruch muss anerkannt sein oder es muss eine Einigung über Grund und Höhe der Leistung bestehen.
Ab wann beginnt die Zwei-Wochen-Frist zu laufen?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Genannt ist, dass die Leistung nach Anerkennung des Anspruchs oder einer Einigung innerhalb von zwei Wochen erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021