In der Unfallversicherung der Degenia gilt der Versicherungsvertreter in klar definierten Fällen als bevollmächtigt: Er darf Ihre Erklärungen entgegennehmen, Ihnen Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und im Zusammenhang mit der Vermittlung geleistete Zahlungen annehmen. Wann eine Beschränkung dieser Vollmacht gegen Sie wirkt, erfahren Sie hier.
Erklärungen von Ihnen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- (1) des Abschlusses bzw. des Widerrufes eines Versicherungsvertrages;
- (2) eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung;
- (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen von uns
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter ist Ihre Ansprechperson und darf im festgelegten Rahmen für den Versicherer handeln. Er nimmt Ihre Erklärungen rund um Abschluss, Widerruf und Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegen, leitet Ihnen Versicherungsscheine und Nachträge weiter und darf Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung annehmen. Eine Einschränkung dieser Vollmacht gilt für Sie nur, wenn Sie davon wussten oder sie grob fahrlässig nicht kannten.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen kann ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Vertreter darf Ihre Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegennehmen.
Darf mir der Versicherungsvertreter den Versicherungsschein übermitteln?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja. Der Vertreter ist bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021