Bei der Degenia Unfallversicherung richtet sich das örtlich zuständige Gericht danach, ob gegen den Versicherer oder gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird. Maßgeblich sind je nach Fall der Sitz des Versicherers, die zuständige Niederlassung, der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt – auch eine Verlegung ins Ausland ist geregelt.
Klagen gegen uns:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von uns oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
Klagen gegen Sie:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach Ihrem Sitz, dem Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihrem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach dem Sitz von uns oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag örtlich zuständig ist. Klagt der Versicherungsnehmer, kann er sich in der Regel an das Gericht an seinem eigenen Wohn- oder Firmensitz oder an das des Versicherers wenden. Klagt der Versicherer, ist grundsätzlich das Gericht am Wohn- oder Firmensitz des Versicherungsnehmers maßgeblich. Ein Umzug ins Ausland kann die Zuständigkeit verändern.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen die Versicherung klage?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn die Versicherung gegen mich klagt?
Maßgeblich ist Ihr Sitz, der Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihr Wohnsitz; fehlt ein solcher, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Was passiert, wenn mein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist?
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die Zuständigkeit für Klagen gegen Sie nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021