In der Unfallversicherung der Degenia gelten die für Sie festgelegten Bestimmungen auch für Ihren Rechtsnachfolger und für sonstige Anspruchsteller. Damit ist geregelt, wer neben Ihnen an die Vertragsregeln gebunden ist und für wen dieselben Vorgaben entsprechend anzuwenden sind.
Für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller gilt:
- Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln, die im Vertrag für Sie gelten, gelten auf die gleiche Weise auch für Personen, die an Ihre Stelle treten (Rechtsnachfolger) oder die Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen. Es gelten also für alle Beteiligten dieselben Bestimmungen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für meinen Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger entsprechend anzuwenden.
Was gilt für sonstige Anspruchsteller?
Auch für sonstige Anspruchsteller sind alle für Sie geltenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden.
Gibt es für diese Personen abweichende Regeln?
Die für Sie geltenden Bestimmungen werden entsprechend angewendet. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021