In der Unfallversicherung Premium der Degenia setzt die Leistung voraus, dass ein Unfall zu einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt hat. Erfahren Sie, wie dieser Grad ermittelt wird und was dabei unberücksichtigt bleibt.
Voraussetzung für die Leistung:
Der Unfall hat zu einem nach A 2.1 und A 3 ermittelten und festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt.
Dabei bleiben unberücksichtigt:
- progressive Invaliditätsstaffeln
- sonstige Mehrleistungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Was bedeutet das konkret?
Damit eine Leistung in Betracht kommt, muss ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen, die einen bestimmten Mindestgrad erreicht. Maßgeblich ist der nach den genannten Regelungen ermittelte und festgestellte Invaliditätsgrad. Zusätzliche Aufschläge wie progressive Staffeln oder sonstige Mehrleistungen werden bei der Prüfung dieser Voraussetzung nicht mitgerechnet.
Häufige Fragen
Welcher Invaliditätsgrad ist Voraussetzung für die Leistung?
Der Unfall muss zu einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt haben.
Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?
Der Invaliditätsgrad wird nach A 2.1 und A 3 ermittelt und festgestellt.
Werden progressive Invaliditätsstaffeln bei der Voraussetzung berücksichtigt?
Nein. Progressive Invaliditätsstaffeln werden bei der Ermittlung des maßgeblichen Invaliditätsgrades nicht berücksichtigt.
Zählen sonstige Mehrleistungen bei der Prüfung mit?
Nein. Sonstige Mehrleistungen bleiben bei der Feststellung des Invaliditätsgrades unberücksichtigt.