Die Degenia Unfallversicherung im Tarif Premium leistet bei Impfschäden nur unter bestimmten Bedingungen: Der Impfstoff muss zugelassen sein, die Impfung unter ärztlicher Aufsicht erfolgen und der Schaden als Impfschaden anerkannt und ärztlich nachgewiesen werden.
Voraussetzungen für die Leistung im Tarif Premium:
- Bei dem verwendeten Impfstoff handelt es sich um einen Impfstoff, der zum Zeitpunkt der Impfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Nationalen Zulassungsbehörde in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut) für die jeweilige Personengruppe zugelassen ist.
- Die Impfung ist in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union unter ärztlicher Aufsicht erfolgt.
- Versichert gilt ausschließlich eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung wurde vom zuständigen Arzt der versicherten Person gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet und als Impfschaden anerkannt.
- Der Nachweis wurde durch einen objektiven und am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Damit im Tarif Premium eine Leistung für einen Impfschaden erbracht wird, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen: Der Impfstoff muss offiziell zugelassen sein, die Impfung muss unter ärztlicher Aufsicht in Deutschland oder der EU stattgefunden haben, und die gesundheitliche Beeinträchtigung muss über eine normale Impfreaktion hinausgehen. Zudem muss sie beim Gesundheitsamt gemeldet, als Impfschaden anerkannt und ärztlich nachgewiesen sein.
Häufige Fragen
Welche Impfstoffe sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Impfstoffe, die zum Zeitpunkt der Impfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder dem Paul-Ehrlich-Institut für die jeweilige Personengruppe zugelassen sind.
Wo muss die Impfung durchgeführt worden sein?
Die Impfung muss in Deutschland oder einem Land in der Europäischen Union unter ärztlicher Aufsicht erfolgt sein.
Welche gesundheitlichen Schädigungen sind versichert?
Versichert ist ausschließlich eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Diese muss vom zuständigen Arzt gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet und als Impfschaden anerkannt worden sein.
Wie muss der Impfschaden nachgewiesen werden?
Der Nachweis muss durch einen objektiven und am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht erbracht werden.