Nach einem versicherten Unfall zahlt die Degenia Unfallversicherung ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für 100 Tage, wenn innerhalb von drei Jahren eine mindestens zweiwöchige, medizinisch notwendige Maßnahme durchgeführt und ärztlich nachgewiesen wird.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person hat nach einem versicherten Unfall eine medizinisch notwendige Kur- oder Reha-Maßnahme durchgeführt:
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet und
- für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen
Sie oder die versicherte Person haben uns die Voraussetzungen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.
Art und Höhe der Leistung:
- Wir zahlen ein Kur- oder Reha-Tagegeld von 30 EUR täglich, längstens für 100 Tage.
- Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen zahlen wir das Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage.
- Die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine ärztlich attestierte Kur oder Reha benötigt, kann für diese Zeit ein tägliches Tagegeld erhalten. Wichtig sind dabei der zeitliche Rahmen, die Mindestdauer der Maßnahme und der ärztliche Nachweis. Bei stationären Maßnahmen wird das Tagegeld für den zusammenhängenden Zeitraum gezahlt, bei ambulanten nur für die Tage, an denen tatsächlich behandelt wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kur- oder Reha-Tagegeld?
Das Kur- oder Reha-Tagegeld beträgt 30 EUR täglich und wird längstens für 100 Tage gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Maßnahme muss wegen der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen erfolgen, innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Wochen und medizinisch notwendig sein. Zudem müssen die Voraussetzungen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Was gilt bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen?
Bei ambulanten Kur- oder Reha-Maßnahmen wird das Tagegeld nur für die tatsächlichen Behandlungstage gezahlt.
Kann die Leistung mehrfach in Anspruch genommen werden?
Nein, die Leistung kann nur einmal je Unfallereignis in Anspruch genommen werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021