In der Unfallversicherung der Degenia werden ausschließlich Unfallfolgen entschädigt – also Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch ein Unfallereignis verursacht wurden. Für die Folgen von Krankheiten oder Gebrechen besteht dagegen kein Leistungsanspruch. Hier erfahren Sie, welche Beispiele dazu zählen und wie die Abgrenzung erfolgt.
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen:
Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für die Folgen von Krankheiten oder Gebrechen:
- Krankheiten (z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen)
- Gebrechen (z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung)
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf ein Unfallereignis zurückgeht. Beschwerden, die durch eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen entstehen, sind vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Entscheidend ist also, ob ein Unfall die Ursache der Gesundheitsschädigung ist.
Häufige Fragen
Wofür leistet die Degenia Unfallversicherung?
Es wird ausschließlich für Unfallfolgen geleistet. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Folgen von Krankheiten mitversichert?
Nein. Für die Folgen von Krankheiten, zum Beispiel Diabetes oder Gelenkserkrankungen, wird nicht geleistet.
Zählen Gebrechen zu den versicherten Ereignissen?
Nein. Für die Folgen von Gebrechen, zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung, wird nicht geleistet.
Was gilt als Unfallfolge?
Als Unfallfolge gelten Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021