Bei der Degenia Unfallversicherung erhalten Sie auf Wunsch angemessene Vorschüsse, sobald die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht. Die vereinbarte Invaliditätsleistung wird bei bestimmten Verletzungen bereits vor Abschluss des Heilverfahrens gezahlt, wenn keine Lebensgefahr mehr besteht.
Vorschüsse bei feststehender Leistungspflicht dem Grunde nach:
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Zahlung der Invaliditätsleistung vor Abschluss des Heilverfahrens:
Die vereinbarte Invaliditätsleistung zahlen wir vor Abschluss des Heilverfahrens, wenn keine Lebensgefahr mehr besteht, für folgende Verletzungen:
- Verlust von Gliedmaßen;
- Verlust von einem der nachfolgend genannten inneren Organe: Nieren, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffingerdarm-, Dick-, Dünn- und Enddarm, sofern die versicherte Person auf eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach A 2.1.2.2.2 verzichtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn grundsätzlich klar ist, dass ein Anspruch besteht, die endgültige Höhe der Leistung aber noch offen ist, können Sie auf Wunsch bereits vorab einen angemessenen Vorschuss erhalten. Bei bestimmten schweren Verletzungen wird die Invaliditätsleistung zudem schon ausgezahlt, bevor die Heilbehandlung abgeschlossen ist – vorausgesetzt, es besteht keine Lebensgefahr mehr.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen Vorschuss erhalten?
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlt die Degenia auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Wird die Invaliditätsleistung schon vor Abschluss des Heilverfahrens gezahlt?
Ja, die vereinbarte Invaliditätsleistung wird bei bestimmten Verletzungen vor Abschluss des Heilverfahrens gezahlt, wenn keine Lebensgefahr mehr besteht.
Für welche Verletzungen gilt die vorzeitige Zahlung?
Für den Verlust von Gliedmaßen sowie für den Verlust bestimmter innerer Organe (Nieren, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffingerdarm-, Dick-, Dünn- und Enddarm), sofern die versicherte Person auf eine Bemessung des Invaliditätsgrades nach A 2.1.2.2.2 verzichtet.
Muss ich einen Vorschuss aktiv beantragen?
Ja, die Vorschüsse werden auf Ihren Wunsch gezahlt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021