Bei der Unfallversicherung der Degenia können Sie einen Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen. Erfahren Sie, wem die Rechte aus dem Vertrag zustehen, welche Zustimmung für die Zahlung der Entschädigung nötig ist und wann Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt werden.
Rechte aus dem Vertrag:
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag stehen nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung:
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Kenntnis und Verhalten:
- Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen von Ihnen und von dem Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Unfallversicherung abschließen, die eine andere Person absichert. Der Vertrag läuft dann auf Ihren Namen, und die Rechte daraus liegen bei Ihnen – auch wenn die versicherte Person den Versicherungsschein in Händen hält. Bei der Auszahlung und bei Fragen, ob bestimmtes Wissen oder Verhalten eine Rolle spielt, wird je nach Situation auch die versicherte Person mit einbezogen.
Häufige Fragen
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu und nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Welche Voraussetzung gilt vor Zahlung der Entschädigung?
Vor der Zahlung an Sie kann der Versicherer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte selbst kann die Zahlung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert haben.
Wann kommt es nicht auf die Kenntnis des Versicherten an?
Die Kenntnis des Versicherten ist nicht maßgeblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch Sie nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Muss ich mir das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Wenn der Vertrag Interessen von Ihnen und dem Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021