Die Übergangsleistung der Degenia Unfallversicherung greift, wenn eine versicherte Person nach einem Unfall über mehr als sechs Monate zu mindestens 50 % in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Höhe gezahlt wird.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich,
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
- zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als sechs Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von neun Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Art und Höhe der Leistung:
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung soll finanzielle Nachteile abfedern, die entstehen, wenn ein Unfall die versicherte Person über längere Zeit spürbar einschränkt. Bleibt die Leistungsfähigkeit nach einem Unfall über einen längeren Zeitraum um mindestens die Hälfte gemindert und wird dies rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest angezeigt, kann die vereinbarte Summe ausgezahlt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen – zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als sechs Monate andauert.
Bis wann muss die Beeinträchtigung geltend gemacht werden?
Die Beeinträchtigung muss innerhalb von neun Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend gemacht werden.
Was bedeutet „geltend machen“?
Geltend machen heißt, dass Sie uns mitteilen, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.