In der Unfallversicherung der Degenia wird der Beitrag altersabhängig angepasst – gestaffelt von 1 % bis 4 % jährlich, je nach Alter der versicherten Person. Erfahren Sie, wie die Beitragsgarantie in den ersten fünf Jahren wirkt, welches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung besteht und wie der Kinder-Tarif nach dem 18. Lebensjahr auf den Erwachsenentarif umgestellt wird.
Erwachsene
Der Beitrag wird unter Berücksichtigung des Alters der versicherten Person nach folgender Staffel angepasst:
- von 40 bis 54 Jahren, jährlich um 1 %
- von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 2 %
- von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 3 %
- ab 75 Jahren, jährlich um 4 %
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem aktuellen Versicherungsjahr.
Erreicht die versicherte Person ein unter A 5.1.1.1 genanntes Alter, wird der Beitrag in dem darauffolgenden Versicherungsjahr angepasst.
Beitragsgarantie
Die Altersanpassung unterbleibt, wenn seit Versicherungsbeginn noch keine 5 Jahre abgelaufen sind.
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
Umstellung des Kinder-Tarifs
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Mit steigendem Alter kann sich der Beitrag zur Unfallversicherung erhöhen, und zwar in festgelegten Stufen. Wichtig zu wissen: In den ersten fünf Jahren nach Versicherungsbeginn bleibt der Beitrag von dieser Anpassung verschont. Kommt es später zu einer Erhöhung, können Sie den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kündigen. Ein besonderer Punkt betrifft mitversicherte Kinder: Mit Erreichen der Volljährigkeit wechselt der Vertrag in den Erwachsenentarif, wobei Sie zwischen gleichem Beitrag mit geringeren Leistungen oder gleichen Leistungen mit höherem Beitrag wählen können.
Häufige Fragen
Wie stark steigt der Beitrag mit zunehmendem Alter?
Der Beitrag wird gestaffelt angepasst: von 40 bis 54 Jahren jährlich um 1 %, von 55 bis 64 Jahren um 2 %, von 65 bis 74 Jahren um 3 % und ab 75 Jahren jährlich um 4 %.
Wie wird das Alter für die Anpassung bestimmt?
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem aktuellen Versicherungsjahr. Erreicht die versicherte Person ein maßgebliches Alter, wird der Beitrag im darauffolgenden Versicherungsjahr angepasst.
Ab wann greift die Altersanpassung?
Die Altersanpassung unterbleibt, solange seit Versicherungsbeginn noch keine 5 Jahre abgelaufen sind (Beitragsgarantie).
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer sich aus der Altersanpassung ergebenden Beitragserhöhung können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Kind volljährig wird?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif umgestellt. Sie können den bisherigen Beitrag bei reduzierten Versicherungssummen zahlen oder die bisherigen Versicherungssummen bei höherem Beitrag behalten. Treffen Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021