Bei der Degenia Unfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Wann der Schutz konkret greift, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Unfallversicherungsschutz gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein. Damit dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, ist zu beachten, dass eine verspätete Zahlung oder eine Nichtzahlung des ersten Beitrags beziehungsweise des Einmalbeitrags eigene Folgen haben kann. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Den maßgeblichen Zeitpunkt entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Gilt der Beginn uneingeschränkt?
Nein. Er gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was kann sich auf den Beginn auswirken?
Eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags kann Folgen für den Versicherungsschutz haben.