In der Unfallversicherung der Degenia sorgen Sie zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung, damit der Beitrag – etwa per SEPA-Lastschrift – eingezogen werden kann. Erfahren Sie, wann eine Zahlung trotz gescheiterten Einzugs noch rechtzeitig ist und was bei wiederholt fehlgeschlagenen Abbuchungen gilt.
Ihre Pflichten:
Um den Beitrag rechtzeitig zu zahlen, ist – unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode (z. B. SEPA-Lastschrift) – zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung von uns erfolgt.
Fehlgeschlagene Abbuchung:
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Abbuchungsversuch nicht eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das vereinbarte Abbuchungsverfahren in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Achten Sie darauf, dass zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem hinterlegten Konto ist, damit der Beitrag reibungslos abgebucht werden kann. Klappt der Einzug ohne Ihr Zutun nicht, zahlen Sie einfach zügig nach der Aufforderung – dann gilt die Zahlung noch als rechtzeitig. Scheitert der Einzug jedoch wiederholt aus einem Grund, den Sie zu verantworten haben, kann das Lastschriftverfahren gekündigt werden und Sie müssen die Beiträge selbst überweisen.
Häufige Fragen
Wofür muss ich beim Beitragseinzug sorgen?
Sie müssen – unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode wie der SEPA-Lastschrift – zum Zeitpunkt der Fälligkeit für eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos sorgen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Dann ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Was gilt, wenn Beiträge trotz wiederholtem Abbuchungsversuch nicht eingezogen werden können?
Haben Sie dies zu vertreten, darf der Versicherer das vereinbarte Abbuchungsverfahren in Textform kündigen. In der Kündigung wird darauf hingewiesen, dass Sie den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst übermitteln müssen.
Muss ich Gebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen tragen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021