In der Unfallversicherung der Degenia richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Versicherungsschein: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie hier, welche Kündigungsfristen gelten und wann kurze sowie mehrjährige Verträge enden.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
- Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Unfallschutz läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich von selbst um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Wer kündigen möchte, sollte die Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf beachten. Sehr kurze Verträge unter einem Jahr laufen automatisch aus, und bei besonders langen Verträgen über drei Jahren gibt es ab dem dritten Jahr zusätzliche Ausstiegsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Laufzeit meines Vertrags?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch der Versicherer.
Muss ich einen Vertrag unter einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021