In der Unfallversicherung der Degenia sind im Tarif premium Gesundheitsschäden abgesichert, die infolge einer medizinisch notwendigen Corona-Schutzimpfung entstehen. Eine Infektion durch das Coronavirus selbst zählt hingegen nicht zum Versicherungsschutz – so ist klar geregelt, welche gesundheitlichen Folgen rund um Corona mitversichert sind.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif premium Folgendes:
- Gesundheitsschäden infolge einer medizinisch notwendigen Corona-Schutzimpfung sind mitversichert.
- Nicht versichert gilt eine Infektion durch das Coronavirus.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich gegen Corona impfen lässt und dabei einen Gesundheitsschaden erleidet, der auf eine medizinisch notwendige Schutzimpfung zurückgeht, ist im Tarif premium mit abgesichert. Erkrankt jemand hingegen durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus selbst, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch eine Corona-Schutzimpfung mitversichert?
Ja. Im Tarif premium der Degenia Unfallversicherung sind Gesundheitsschäden infolge einer medizinisch notwendigen Corona-Schutzimpfung mitversichert.
Ist eine Infektion mit dem Coronavirus versichert?
Nein. Eine Infektion durch das Coronavirus gilt nicht als versichert.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Unfallversicherung der Degenia im Tarif premium.
Welche Voraussetzung muss die Schutzimpfung erfüllen?
Die Corona-Schutzimpfung muss medizinisch notwendig sein, damit die daraus entstehenden Gesundheitsschäden mitversichert sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021