In der Unfallversicherung der Degenia gelten für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen Einschränkungen der Leistungspflicht – hier erfahren Sie, welche Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen gelten und welche Leistungsarten mit welchen Fristen vereinbart werden können.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (A 3) und zu den Ausschlüssen (A 4).
A 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen.
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Unfall und jede Gesundheitsschädigung ist automatisch in vollem Umfang abgedeckt. In einzelnen Fällen kann die Leistung entfallen oder geringer ausfallen. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Ausschlüsse. Zudem greifen immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie tatsächlich vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein stehen.
Häufige Fragen
Wann kann die Leistungspflicht eingeschränkt sein?
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden.
Welche Regelungen sollte ich dazu beachten?
Beachten Sie die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (A 3) sowie zu den Ausschlüssen (A 4).
Welche Leistungsarten gelten für mich?
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Wo finde ich die Voraussetzungen der einzelnen Leistungsarten?
Die verschiedenen Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen werden im Abschnitt A 2 beschrieben.