Nach einem Unfall erstattet die Degenia Unfallversicherung behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu 10.000 EUR – etwa für den behindertengerechten Umbau von Wohnung oder Pkw, einen Umzug sowie medizinisch notwendige Hilfsmittel. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und innerhalb welcher Frist Sie die Kosten geltend machen können.
Voraussetzungen für die Leistung:
Wir erstatten innerhalb von vier Jahren nach einem Unfall die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, sofern die Maßnahmen aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind.
Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Art und Höhe der Leistung:
Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR für:
- den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person,
- den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz,
- den Umbau des Pkw der versicherten Person in ein behindertengerechtes Fahrzeug,
- medizinisch notwendige Hilfsmittel, wie z. B. Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle bzw. Krankenfahrstühle,
- Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und die die versicherte Person bereits vor dem Unfall tragen musste. Hierfür übernehmen wir die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, die Anschaffungskosten neuer Prothesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich eingeschränkt sind, kann Ihr Alltag Anpassungen erfordern – etwa an Ihrer Wohnung, Ihrem Auto oder durch Hilfsmittel. Die Degenia beteiligt sich in solchen Fällen an den entstehenden Mehrkosten, wenn niemand anderes dafür aufkommt und die Maßnahmen unfallbedingt notwendig sind. Wichtig ist, dass Sie die Kosten nachweisen und innerhalb der genannten Frist geltend machen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden behinderungsbedingte Kosten erstattet?
Nachgewiesene Kosten werden bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR erstattet.
Innerhalb welcher Frist müssen die Kosten entstehen?
Die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen werden innerhalb von vier Jahren nach dem Unfall erstattet, sofern die Maßnahmen aufgrund einer ausschließlich durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind.
Welche Maßnahmen sind erstattungsfähig?
Erstattet werden unter anderem der behindertengerechte Umbau des Wohnsitzes, ein Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz, der Umbau des Pkw in ein behindertengerechtes Fahrzeug, medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Prothesen, Geh- und Stützapparate und Rollstühle sowie die Reparatur oder Neuanschaffung bereits vor dem Unfall getragener Gliedmaßenprothesen.
Was gilt, wenn ein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist?
Voraussetzung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Werden beschädigte Prothesen ersetzt, die ich schon vor dem Unfall getragen habe?
Ja. Für Gliedmaßenprothesen, die infolge des Unfalls beschädigt wurden und die Sie bereits vor dem Unfall tragen mussten, werden die Kosten für die Reparatur übernommen. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, werden die Anschaffungskosten neuer Prothesen übernommen.