In der Unfallversicherung der Degenia erfahren Sie, innerhalb welcher Fristen der Versicherer seine Leistungspflicht erklärt, welche Unterlagen den Fristbeginn auslösen und dass anfallende ärztliche Gebühren zur Begründung des Anspruchs übernommen werden.
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald folgende Unterlagen zugehen:
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
- bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln A 6.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernimmt der Versicherer.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall teilt Ihnen der Versicherer schriftlich mit, ob und wie viel er zahlt. Für die meisten Leistungen gilt dafür eine Frist von einem Monat, bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente von drei Monaten. Diese Frist läuft erst, wenn die nötigen Nachweise vorliegen. Kosten für ärztliche Bescheinigungen, die Sie zum Nachweis Ihres Anspruchs benötigen, trägt der Versicherer.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist erklärt sich der Versicherer zur Leistungspflicht?
Der Versicherer erklärt innerhalb eines Monats in Textform, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist drei Monate.
Wann beginnen diese Fristen zu laufen?
Die Fristen beginnen, sobald dem Versicherer der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen zugeht. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente kommt zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens hinzu, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist.
Wer trägt die Kosten für ärztliche Bescheinigungen?
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernimmt der Versicherer.
In welcher Form erfolgt die Erklärung zur Leistungspflicht?
Die Erklärung, ob und in welchem Umfang die Leistungspflicht anerkannt wird, erfolgt in Textform.