In der Unfallversicherung der Degenia werden die Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, und der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die gesetzliche Versicherungsteuer.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode:
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsteuer:
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus und können dabei zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen. Der Vertrag rechnet grundsätzlich in Jahresabschnitten ab, wobei die Versicherungsteuer bereits im ausgewiesenen Beitrag enthalten ist.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, ebenso ein Einmalbeitrag. Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021