Bei der Degenia Unfallversicherung erhält der Versicherer im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitragsteil, der dem Zeitraum des bestehenden Versicherungsschutzes entspricht. Wie sich Widerruf, Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auf Beitrag und Geschäftsgebühr auswirken, wird hier verständlich erklärt.
Allgemeiner Grundsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt und Anfechtung:
Widerruf:
- Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
- Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Rücktritt:
- Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
- Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung:
- Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung von uns wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Vertrag früher als geplant, zahlen Sie grundsätzlich nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich Versicherungsschutz hatten. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung – gelten unterschiedliche Regelungen dazu, welcher Beitragsteil dem Versicherer zusteht und bis zu welchem Zeitpunkt. In bestimmten Fällen kann statt eines anteiligen Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden.
Häufige Fragen
Welcher Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Dem Versicherer steht nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen ist nur der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallende Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist unter anderem, dass in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag hingewiesen wurde und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung unterblieben ist?
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben.
Wann wird eine Geschäftsgebühr fällig?
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Bis wann steht dem Versicherer bei Anfechtung der Beitrag zu?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021