Wer in der Unfallversicherung der Degenia den Tarif premium wählt, erhält nach schweren Unfallverletzungen ärztlich empfohlene Therapien über die Leistungen der Krankenkassen hinaus. Dieser Beitrag erklärt außerdem, wie sich der Leistungsanspruch bei anderen Ersatzpflichtigen verhält und welche Nachweise für die Erstattung nötig sind.
In der Unfallversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Allgemeine Hinweise:
Therapien nach schwerer Unfallverletzung:
- Nach einer schweren Unfallverletzung, die voraussichtlich zu einer dauerhaften Invalidität führt, ist meist eine spezielle, individuelle Therapie notwendig.
- Die Krankenkassen übernehmen allerdings nicht jede Therapie oder leisten nur anteilig dafür.
- Deshalb übernehmen wir vom Arzt empfohlene Therapien gemäß C 3.2 über die Leistungen der Krankenkassen hinaus.
Wenn ein anderer Ersatzpflichtiger einzutreten hat:
- Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen), kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht übernommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden.
- Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, kann der gesamte Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Erforderliche Nachweise:
- Die hier genannten Leistungen und Kosten müssen uns durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) nachgewiesen werden.
- Ggf. sind zusätzlich ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem schweren Unfall kann eine besondere Therapie sinnvoll sein, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt. In diesem Fall springt die Unfallversicherung im Tarif premium für vom Arzt empfohlene Therapien ergänzend ein. Zahlt bereits eine andere Stelle wie der Krankenversicherer oder der Unfallverursacher, wird nur der verbleibende Restbetrag übernommen. Damit die Kosten erstattet werden, müssen Originalrechnungen und gegebenenfalls ärztliche Atteste eingereicht werden.
Häufige Fragen
Werden Therapien nach einem Unfall übernommen, die die Krankenkasse nicht zahlt?
Ja. Vom Arzt empfohlene Therapien werden gemäß C 3.2 über die Leistungen der Krankenkassen hinaus übernommen, wenn die Unfallverletzung voraussichtlich zu einer dauerhaften Invalidität führt.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger einzutreten hat?
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (Krankenversicherer, Unfallverursacher und dergleichen) einzutreten hat, kann der Leistungsanspruch gegen uns nur in Höhe der von dort nicht übernommenen restlichen Kosten geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht bestreitet?
Dann kann der gesamte Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Welche Nachweise sind für die Erstattung erforderlich?
Die Leistungen und Kosten müssen durch Originalrechnungen mit dem Erstattungs- oder Ablehnungsvermerk eines anderen Ersatzpflichtigen nachgewiesen werden. Ggf. sind zusätzlich ärztliche Atteste über die Notwendigkeit und die Verordnung erforderlich.