Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Degenia Unfallversicherung Such-, Bergungs- und Rettungskosten, medizinisch sinnvolle Transporte ins Krankenhaus, den Mehraufwand für die Rückkehr zum Wohnsitz sowie im Todesfall die Überführung – erstattet werden nachgewiesene Kosten bis maximal 50.000 EUR.
Voraussetzungen für die Leistung:
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten entstanden für:
- Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
- ihren ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstliegenden Druckkammer.
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist auch, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder er seine Leistungspflicht bestreitet.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger nicht eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn Ihre Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Weitere Leistungen:
- Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder medizinisch sinnvoll und vertretbar waren.
- Bei einem unfallbedingten Todesfall ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Art und Höhe der Leistung:
Wir erstatten nachgewiesene Kosten und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis maximal 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Passiert ein Unfall, können rund um die Rettung erhebliche Kosten anfallen – etwa für die Suche, die Bergung oder den Transport ins Krankenhaus. Diese Leistung springt ein, wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt. Auch der medizinisch begründete Mehraufwand für die Heimreise sowie im Todesfall die Überführung zum letzten Wohnsitz sind eingeschlossen. Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind nach einem Unfall abgedeckt?
Erstattet werden Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von Rettungsdiensten sowie für den ärztlich angeordneten oder medizinisch sinnvollen und vertretbaren Transport zum Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstliegenden Druckkammer.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten werden insgesamt bis maximal 50.000 EUR erstattet.
Was gilt, wenn ein anderer Kostenträger zuständig ist?
Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Tritt ein anderer Ersatzpflichtiger nicht ein, kann der Anspruch gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Forderungen gegen andere Ersatzpflichtige an uns abgetreten werden.
Sind auch Rückkehr- und Überführungskosten versichert?
Ja. Ersetzt wird der Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zum ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten ärztlich angeordnet oder medizinisch sinnvoll und vertretbar waren. Bei einem unfallbedingten Todesfall werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz übernommen.
Gilt die Leistung auch, wenn kein Unfall eingetreten ist?
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021