Die Degenia Unfallversicherung schließt über die Vorsorgeversicherung neue Ehe- oder Lebenspartner sowie nach Vertragsabschluss geborene oder adoptierte Kinder beitragsfrei für ein Jahr ein – mit festen Versicherungssummen für Invalidität, Todesfall und Unfall-Krankenhaustagegeld sowie der Möglichkeit, die Personen ohne Gesundheitsprüfung dauerhaft einzuschließen.
Leistungsvoraussetzungen
Die Vorsorgeversicherung gilt:
- für den Ehe- bzw. Lebenspartner, wenn Sie oder eine versicherte Person nach Vertragsabschluss heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Dies gilt jedoch nur, wenn für den Ehe- bzw. Lebenspartner weder bei uns noch einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht;
- für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss geborene Kind;
- für jedes von Ihnen oder der versicherten Person nach Vertragsabschluss adoptierte Kind, solange dieses bei der Adoption das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir auch für Kinder, die der Ehe- oder Lebenspartner mit in die Partnerschaft bringt, sofern die Kinder bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt der Eheleute bzw. Lebenspartner leben.
Höhe und Dauer der Leistung
Die Vorsorge-Versicherungssummen betragen:
- 50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1, allerdings ohne Mehrleistung oder Progression
- 5.000 EUR für den Todesfall
- 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4
- zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10.
Die Vorsorgeversicherung gewähren wir für die Dauer von einem Jahr ab der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der Geburt bzw. Adoption.
Sie endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt.
Stellen Sie während der Dauer des Vorsorgeschutzes einen Antrag auf Einschluss der betreffenden Person, gilt Folgendes:
- Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben.
- Die beitragsfreie Dauer des Vorsorgeschutzes bleibt erhalten, anstelle der vorgenannten Versicherungssummen treten die von Ihnen beantragten Summen und Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach Abschluss Ihrer Unfallversicherung heiraten, eine Lebenspartnerschaft eingehen oder ein Kind bekommen bzw. adoptieren, sind diese Personen automatisch für ein Jahr beitragsfrei mitversichert. Sie haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, den dauerhaften Einschluss zu beantragen – in der Regel ohne Gesundheitsprüfung.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Vorsorgeversicherung?
Sie gilt für den nach Vertragsabschluss geheirateten Ehe- bzw. Lebenspartner sowie für nach Vertragsabschluss geborene oder adoptierte Kinder. Auch Kinder, die der Partner mit in die Partnerschaft bringt, können erfasst sein, sofern sie bei der Eheschließung bzw. Partnerschaftsgründung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt leben.
Wie hoch sind die Versicherungssummen?
50.000 EUR für den Invaliditätsfall mit Gliedertaxe nach A 2.1 (ohne Mehrleistung oder Progression), 5.000 EUR für den Todesfall und 15 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld mit allen Zusatzleistungen aus A 2.4, zuzüglich der generell versicherten Leistungen gemäß A 2.6 bis A 2.10.
Wie lange gilt der Vorsorgeschutz?
Er gilt für die Dauer von einem Jahr ab der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und ab der Geburt bzw. Adoption. Er endet zum selben Zeitpunkt, zu dem der Unfallvertrag beendet wird bzw. der Versicherungsschutz aus dem Vertrag erlischt.
Ist beim dauerhaften Einschluss eine Gesundheitsprüfung nötig?
Der Einschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Gilt der Schutz auch, wenn der Partner bereits versichert ist?
Für den Ehe- bzw. Lebenspartner gilt die Vorsorgeversicherung nur, wenn weder bei uns noch bei einem anderen Versicherer eine private Unfallversicherung besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021