Bei der Unfallversicherung der Degenia kann der Invaliditätsgrad nach Veränderungen des Gesundheitszustands erneut ärztlich bemessen werden: Versicherte können dies längstens fünf Jahre nach dem Unfall verlangen, die Degenia bis zu zwei Jahre. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Leistung, wird der Mehrbetrag mit 5 % jährlich verzinst.
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Fristen für die Neubemessung:
- Ihnen steht dieses Recht längstens bis zu fünf Jahre nach dem Unfall zu.
- Uns steht dieses Recht längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zu.
Ablauf der Neubemessung:
- Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
- Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
Was bedeutet das konkret?
Der zunächst festgestellte Invaliditätsgrad ist nicht endgültig, wenn sich der Gesundheitszustand später verändert. Beide Seiten können den Grad der Invalidität einmal im Jahr durch einen Arzt neu prüfen lassen. Dafür gelten unterschiedliche Zeiträume: Als versicherte Person haben Sie länger Zeit, eine Neubemessung anzustoßen, als der Versicherer. Fällt die endgültige Bewertung höher aus als die bereits erhaltene Zahlung, erhalten Sie die Differenz zusätzlich verzinst.
Häufige Fragen
Wer darf eine Neubemessung des Invaliditätsgrades verlangen?
Sowohl Sie als versicherte Person als auch die Degenia sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Wie lange kann eine Neubemessung beantragt werden?
Ihnen steht dieses Recht längstens bis zu fünf Jahre nach dem Unfall zu, dem Versicherer längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall.
Wie erfahre ich von einer Neubemessung durch den Versicherer?
Wenn die Degenia eine Neubemessung wünscht, teilt sie Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über ihre Leistungspflicht mit.
Was muss ich tun, wenn ich selbst eine Neubemessung möchte?
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Was passiert, wenn die endgültige Bemessung höher ausfällt?
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als bereits gezahlt, wird der Mehrbetrag mit 5 % jährlich verzinst.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2021