Kommt bei der Degenia Privathaftpflichtversicherung ein fremder Schlüssel abhanden, sind Kosten für Ersatzschlüssel, Sperrung, den Austausch von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz bis zu 14 Tage abgedeckt – von privaten Haus- und Wohnungstürschlüsseln über Hotel- und Vereinsschlüssel bis zu Firmenschlüsseln, mit einer Höchstersatzleistung von bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Eingeschlossen – in Ergänzung von § 2.2 AHB und abweichend von § 7.6 AHB:
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (vom Arbeitgeber oder sonstigen Dritten) überlassen wurden bzw. die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben und soweit kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Vereines oder Betriebes besteht.
Hierzu zählen insbesondere:
- Private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage)
- Hotelschlüssel und -chipkarten, auch Zimmersafeschlüssel
- Vereinsschlüssel
- Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden
- Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers zur Zutritt- oder Zeiterfassung
- Fremde Haus- und Wohnungsschlüssel, die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Angestellter überlassen wurden
Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel/eine neue Chipkarte oder die Sperrung.
Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben:
- a) Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Diebstahl, Vandalismus).
- b) Bei Wohnungseigentümern die Kosten für das Auswechseln der im Sondereigentum von versicherten Personen stehenden Schlössern, sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Eigenschaden).
- c) Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von sonstigen Wertbehältnis- oder Wertraumschlüsseln (z. B. von Geldinstituten) und Kfz-Schlüsseln (siehe jedoch Mallorca-Deckung Ziffer III. 31. (5)) sowie Schlüsseln zu sonstigen beweglichen Sachen.
- d) Aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren, der Ihnen privat oder beruflich anvertraut wurde, springt der Versicherungsschutz ein. Übernommen werden dabei nicht nur Ersatzschlüssel oder eine Sperrung, sondern bei Bedarf auch der Austausch von Schlössern, vorübergehende Notsicherungen und ein zeitlich begrenzter Objektschutz. Bestimmte Schlüsselarten und Folgeschäden sind allerdings ausgenommen. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel sind beim Verlust mitversichert?
Versichert sind unter anderem private Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel, Hotelschlüssel und -chipkarten, Zimmersafeschlüssel, Vereinsschlüssel, Firmenschlüssel und -chipkarten des Arbeitgebers sowie fremde Haus- und Wohnungsschlüssel für die berufliche Tätigkeit als Angestellter.
Welche Kosten werden bei einem Schlüsselverlust übernommen?
Mitversichert sind die Kosten für einen neuen Schlüssel bzw. eine neue Chipkarte oder die Sperrung. Ebenfalls umfasst sind das notwendige Auswechseln von Schlössern, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich – ein Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt maximal 50.000 EUR.
Was ist beim Schlüsselverlust ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. durch Diebstahl, Vandalismus), bei Wohnungseigentümern bestimmte Kosten im Sondereigentum sowie Schäden am Miteigentumsanteil (Eigenschaden), Ansprüche aus dem Verlust sonstiger Wertbehältnis- oder Wertraumschlüssel und Kfz-Schlüssel sowie Schlüssel zu sonstigen beweglichen Sachen und alle sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.
Sind auch Schlüssel aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?
Ja, mitversichert sind Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer gemäß III. 8 BBR versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit/Freiwilligenarbeit überlassen wurden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024