Die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - basic sichert Schadenereignisse ab, die im Ausland vorkommen, solange der inländische Wohnsitz bestehen bleibt. Der Schutz gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr – mit besonderen Regelungen für Zahlungen in Euro sowie für Versicherungsfälle in den USA und Kanada.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - basic folgendes für Ausland:
Versichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von einem Jahr.
Leistungen und Währung:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Versicherungsfälle in den USA und Kanada:
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz reist bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten für bis zu einem Jahr mit, wenn der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Ausgezahlt wird in Euro. In den USA und Kanada werden bestimmte Kosten – etwa für Anwälte oder Gericht – auf die Deckungssumme angerechnet. Diese Paraphrase dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bin ich auch im Ausland versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Wie lange gilt der Schutz bei Auslandsaufenthalten?
Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von einem Jahr.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was gilt bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada?
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Welche Kosten sind gemeint?
Dazu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024