Die Degenia Privathaftpflichtversicherung deckt im Tarif T17 - basic die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der AHB ab, sofern die Versicherungsfälle während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten. Zugleich gilt eine Reihe klar definierter Ausschlüsse – etwa bei gelieferten Sachen, beratenden Tätigkeiten, Vermittlungsgeschäften oder finanziellen Transaktionen.
Versicherter Umfang:
Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Die Degenia übernimmt im Tarif T17 - basic die gesetzliche Haftpflicht für solche reinen Vermögensschäden, wenn der Versicherungsfall während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Gleichzeitig sind bestimmte Bereiche – etwa Schäden aus beruflichen Tätigkeiten, aus finanziellen Geschäften oder aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen – vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Was sind Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Schäden aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei finanziellen Geschäften?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung.
Sind Schäden aus bewusster Pflichtverletzung gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen versichert?
Nein. Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024