Die Degenia Privathaftpflichtversicherung deckt im Tarif T17 - basic Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten ab – etwa im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Versichert sind unter anderem Datenveränderungen durch Computer-Viren, mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR und einem Selbstbehalt von 100 EUR. Hier erfahren Sie, welche Leistungen und Ausschlüsse gelten.
Für den Elektronischen Datenaustausch / die Internetnutzung gilt im Tarif T17 - basic der Privathaftpflichtversicherung der Degenia Folgendes:
Versichert ist – abweichend von § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um:
- (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- b) der Kosten zur Widerherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für Ziffer 10.1 (1) bis 10.1 (3) gilt:
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder –techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt § 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Abweichend von § 6.2 AHB stellt die Versicherungssumme von 50.000 EUR zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Von jeder Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 100 EUR abgezogen.
Abweichend von § 6.3 AHB gilt:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese:
- a) auf derselben Ursache,
- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
Versicherungsschutz besteht – abweichend von § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- e) Betrieb von Datenbanken.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche:
- (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
- (2) die in engem Zusammenhang stehen mit
- a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- b) Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Haftpflichtschutz auf den Umgang mit elektronischen Daten. Wenn Sie beim Versenden von E-Mails, beim Weitergeben von Daten oder beim Nutzen des Internets versehentlich einen Schaden bei anderen verursachen – etwa durch einen weitergeleiteten Computer-Virus – kann Versicherungsschutz bestehen. Voraussetzung ist, dass Ihre Daten mit üblichen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall geschützt sind. Für bewusste Regelverstöße, bestimmte berufliche IT-Tätigkeiten sowie Spamming besteht dagegen kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind beim elektronischen Datenaustausch versichert?
Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch Datenveränderung durch Computer-Viren, Datenveränderung aus sonstigen Gründen inklusive Personen- und Sachschäden sowie die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Wie hoch ist die Versicherungssumme und der Selbstbehalt?
Die Versicherungssumme beträgt 50.000 EUR und stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Von jeder Entschädigung wird ein Selbstbehalt von 100 EUR abgezogen.
Welche Pflichten habe ich zum Schutz meiner Daten?
Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass die auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken – zum Beispiel Virenscanner oder Firewall – gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, abweichend von § 7.9 AHB besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch bewusstes unbefugtes Eingreifen in fremde Datenverarbeitungssysteme (z. B. Hacker-Attacken), den bewussten Einsatz schädlicher Software, Spamming, das widerrechtliche Sammeln von Informationen über Internet-Nutzer sowie Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften, etwa die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024