Die Degenia Privathaftpflichtversicherung schließt im Tarif T17 - basic auch Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen ein. Erfahren Sie hier, welche Höchstersatzleistung gilt, welcher Selbstbehalt greift und weshalb Vorsatz weiterhin ausgeschlossen bleibt.
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.17 AHB – Haftpflichtansprüche wegen:
- Anfeindung
- Schikane
- Belästigung
- Ungleichbehandlung
- sonstigen Diskriminierungen
Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall.
- In jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 % – mindestens 500 EUR – an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, weil Ihnen eine Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder eine sonstige Diskriminierung vorgeworfen wird, ist dieser Bereich grundsätzlich mitversichert. Für vorsätzliches Handeln besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer leistet bis zu einer festgelegten Obergrenze, und Sie tragen einen Teil des Schadens selbst.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche wegen Diskriminierung mitversichert?
Ja. Abweichend von § 7.17 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen eingeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Welcher Selbstbehalt gilt?
In jedem Versicherungsfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 %, mindestens jedoch 500 EUR, an der Schadensersatzleistung.
Ist Vorsatz versichert?
Nein. Vorsatz bleibt gemäß § 7.1 AHB ausgeschlossen.