Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T17 - basic die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Auch der Umgang mit Feuerwerk ist mitversichert – nicht jedoch zu Jagdzwecken oder strafbaren Handlungen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - basic folgendes für die Waffenklausel:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von:
- Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen
- Munition und Geschossen
Dies schließt deren Verwendung im Wasser-, Luft- und alpinen Sportbereich ein, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Mitversichert gilt auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von (Silvester- u. ä.) Feuerwerk.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Sie eine erlaubte Waffe privat besitzen oder nutzen und dabei versehentlich einen anderen schädigen. Auch der Umgang mit Feuerwerk, etwa an Silvester, ist abgedeckt. Der Einsatz zur Jagd oder für strafbare Handlungen ist dagegen ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Waffenklausel versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Signal- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist der Gebrauch von Waffen im Sportbereich abgedeckt?
Ja, versichert ist auch die Verwendung im Wasser-, Luft- und alpinen Sportbereich.
Ist der Umgang mit Feuerwerk mitversichert?
Ja, mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von (Silvester- u. ä.) Feuerwerk.
Gibt es Ausnahmen vom Versicherungsschutz?
Nicht versichert ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024