Wenn in der Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - premium eine mitversicherte Person aus dem Vertrag ausscheidet – etwa durch Scheidung, den Tod des Versicherungsnehmers oder weil Kinder volljährig und berufstätig werden – bleibt der Versicherungsschutz für diese Personen befristet erhalten. So erfahren Sie, wie lange die Nachversicherung gilt und wann sie rückwirkend entfällt.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für die Nachversicherung:
Wann die Nachversicherung greift:
Die Mitversicherung der in II. 1. a) - d) genannten Personen entfällt zum Beispiel, weil:
- der VN verstorben ist (siehe hierzu II. 3.),
- die Ehe rechtskräftig geschieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebensgefährten/in beendet wurde,
- die Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
In diesen Fällen besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, so entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
II. 3. wird hierdurch nicht eingeschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Scheidet eine bislang mitversicherte Person aus dem Vertrag aus, ist sie nicht sofort ohne Schutz. Für eine begrenzte Übergangszeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen, damit die Person genügend Zeit hat, sich selbst um einen eigenen Vertrag zu kümmern. Wird dieser rechtzeitig bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, geht der Schutz nahtlos über. Kommt kein neuer Vertrag zustande, gilt die Übergangszeit rückwirkend als nicht bestanden.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt eine ausscheidende Person mitversichert?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit, höchstens aber für 12 Monate nach Fortfall der Mitversicherung.
In welchen Fällen greift die Nachversicherung?
Zum Beispiel, wenn der VN verstorben ist, die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft beendet wurde, oder wenn Kinder volljährig wurden, nach der Ausbildung berufstätig wurden, geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Was passiert, wenn kein neuer Vertrag beantragt wird?
Wird von den ausscheidenden Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG beantragt, entfällt die Nachversicherung rückwirkend.
Wo muss der neue Versicherungsschutz beantragt werden?
Der neue Versicherungsschutz ist bei der degenia Versicherungsdienst AG zu beantragen.
Inhalte aus: Was ist darüber hinaus versichert
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024