Wer bei der Degenia eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist während eines Betriebspraktikums abgesichert: Versichert sind mitversicherte Personen bei der Teilnahme sowie Schäden an bereitgestellten Lehrgeräten und Maschinen – mit klar geregelten Ausschlüssen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T17 - premium folgendes für Betriebspraktikum:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum. Mitversichert ist hierbei auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Leihbüchern
Was bedeutet das konkret?
Nimmt eine mitversicherte Person an einem Betriebspraktikum teil, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht. Werden dabei Lehrgeräte oder Maschinen beschädigt, die für das Praktikum bereitgestellt wurden, ist auch das grundsätzlich mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden durch normale Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an geliehenen Büchern.
Häufige Fragen
Ist ein Betriebspraktikum mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
Sind Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgedeckt?
Ja. Mitversichert ist die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen, die zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Für wen gilt der Schutz beim Betriebspraktikum?
Der Schutz gilt für mitversicherte Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024