Kommt es bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung zu einem Sachschaden, verzichtet die Degenia Privathaftpflichtversicherung im Tarif T17 - premium auf den Einwand des Haftungsverzichts bei einfacher Fahrlässigkeit, sofern der Versicherungsnehmer dies wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden wird angerechnet, die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Regelung zu Gefälligkeitshandlungen im Tarif T17 - premium:
Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Höchstersatzleistung:
- Im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 EUR.
- Begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen und dabei versehentlich einen Sachschaden verursachen, springt der Versicherer ein, statt sich auf einen möglichen Haftungsverzicht zu berufen – vorausgesetzt, Sie wünschen dies und kein anderer Versicherer ist zuständig. Trägt der Geschädigte eine Mitschuld, wird diese berücksichtigt. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefälligkeitshandlung?
Gemeint ist eine unentgeltliche Hilfeleistung, also eine Hilfe, für die keine Bezahlung erfolgt.
Unter welchen Voraussetzungen leistet der Versicherer bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand des Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit, soweit der Versicherungsnehmer dies wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Wird ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt?
Ja, ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.