In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia ist im Tarif T17 - premium die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der AHB mitversichert – solange der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Welche Ansprüche gedeckt sind und welche gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen bleiben, zeigt dieser Überblick.
Versicherungsumfang:
Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entsteht. Die Degenia übernimmt im Tarif T17 - premium die gesetzliche Haftpflicht für solche reinen Vermögensschäden, sofern der Versicherungsfall in der Laufzeit des Vertrages eingetreten ist. Zahlreiche Tätigkeiten mit gewerblichem, beruflichem oder wirtschaftlichem Bezug bleiben dabei jedoch ausgeschlossen. Die obige Aufzählung zeigt, welche Konstellationen ausdrücklich nicht gedeckt sind.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieses Tarifs?
Gemeint ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB. Versichert sind Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Wann besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden?
Der Schutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Schäden aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind ausgeschlossen.
Sind Schäden durch das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen gedeckt?
Nein. Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind ausgeschlossen.
Sind Schäden aus wirtschaftlichen oder Anlagegeschäften versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024