Wer versehentlich ein geliehenes oder gemietetes Kraftfahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia mitversichert – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 21 BBR. Der Schutz greift für fremde Fahrzeuge und ist je Schadenereignis auf 1.000 EUR begrenzt.
Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen im Tarif T17 - premium:
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 21 BBR – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Höchstersatzleistung:
- Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Tankst du versehentlich das falsche Kraftstoff in ein Auto, das dir jemand geliehen oder das du gemietet hast, kann der dadurch entstandene Schaden am fremden Fahrzeug über diese Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Nicht erfasst sind Fahrzeuge, die dir dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen. Die Leistung ist pro Schadenereignis auf einen festen Betrag begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist bei Betankungsschäden mitversichert?
Mitversichert ist – abweichend von Ziffer 12 und Ziffer 21 BBR – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen.
Für welche Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 1.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Gilt der Schutz auch für gemietete Fahrzeuge?
Ja, der Schutz gilt für fremde geliehene oder gemietete Kraftfahrzeuge, sofern sie nicht dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024