Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T17 - premium schützt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – etwa als Familien- und Haushaltsvorstand oder als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen. Erfahren Sie hier, welches Risiko versichert ist und was ausgeschlossen bleibt.
Für die Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse gilt im Tarif T17 - premium Folgendes:
- Was ist nicht versichert
- Besondere Vertragsformen
- Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
- Versichertes Risiko
Versichertes Risiko:
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige – auch bei vorübergehender Aufsicht über fremde Kinder)
- als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
Nicht versichert:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren:
- eines Dienstes
- eines Amtes
- einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
- einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung
- Mitversicherte Personen
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift für Schäden, die im ganz normalen Alltag als Privatperson entstehen können. Auch die Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen ist eingeschlossen. Wer dagegen im Rahmen eines Amtes, Dienstes, in Vereinigungen oder bei ungewöhnlich gefährlichen Tätigkeiten haftbar wird, ist über diesen Baustein nicht abgesichert.
Häufige Fragen
Welches Risiko ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – im Rahmen der AHB und der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).
Ist die Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand mitversichert?
Ja. Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige – auch bei vorübergehender Aufsicht über fremde Kinder – sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
Sind betriebliche oder berufliche Gefahren eingeschlossen?
Nein. Versichert ist die Haftpflicht als Privatperson, nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes.